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Fitnessstudio-Vertrag kündigen: So geht’s 

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio kündigen und mehr über Sonderkündigungsrechte und Fristen erfahren? All das und worauf Sie beim Kündigungsschreiben achten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber. 

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Inhaltsverzeichnis
Mann mit Kurzhantel

© Getty Image / iStockphoto

Ein bevorstehender Umzug, eine Schwangerschaft, Corona oder andere gesundheitliche Beschwerden – es gibt viele Gründe, seinen Fitnessstudio-Vertrag zu kündigen. Doch leider zählt nicht alles vor dem Gesetz als ausreichende Begründung, sofort aus einem Vertrag auszusteigen. Dennoch gibt es Sonderkündigungsrechte sowie verkürzte Kündigungsfristen, von denen Verbraucher seit letztem Jahr Gebrauch machen können. Aber für welche Verträge gilt diese neue Kündigungsfrist und wie kommt man am schnellsten aus seinem Vertrag heraus? Und was muss eine fristgerechte oder außerordentliche Kündigung unbedingt enthalten? DEUTSCHLAND TEST wollte das genau wissen und hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.  

Laufzeiten und Fristen: Wann kann ich meinen Vertrag kündigen? 

Wann Sie Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio kündigen können, hängt von folgenden Faktoren ab: 

  • Vertragslaufzeit 
    Bei den meisten Studios dauert sie zwölf oder 24 Monate. Wer nicht rechtzeitig kündigt, riskiert eine automatische Vertragsverlängerung. Wie die Laufzeiten und Regelungen speziell in Ihrem Fall aussehen, können Sie in Ihrem Vertrag oder den AGB des Sportstudios nachlesen. 

  • Kündigungsfrist 
    Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben und können somit monatlich gekündigt werden – dafür sorgt seit letztem Jahr das Gesetz für faire Verbraucherverträge.  

  • Sonderkündigungsrecht 
    Von einem Sonderkündigungsrecht spricht man, wenn sich Umstände ergeben, die Ihnen erlauben, den Vertrag außerhalb der normalen Frist zu beenden. In vielen Fällen ist es möglich, den Fitnessstudio-Vertrag sofort zu kündigen. So brauchen Sie kein weiteres Jahr zu warten und obendrein unnötige Kosten zu bezahlen. 

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Die häufigsten Kündigungsgründe im Check: 

Sie möchten wissen, ob Sie Ihren Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen können? Unsere Checkliste gibt Aufschluss:  

Kündigung bei Krankheit 

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihr Training im Fitnessstudio weiter fortzuführen und deshalb eine außerordentliche Kündigung einreichen möchten, haben Sie gute Chancen. Denn laut § 314 BGB ist eine Krankheit und eine langandauernde Verletzung als Grund für die Sonderkündigung anzuerkennen, wenn der Kunde die Leistungen des Anbieters auf unbestimmte Zeit nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Wichtig: Sie sind dazu verpflichtet, ein ärztliches Attest zusammen mit der Kündigung vorzulegen.  

Kündigung bei Schwangerschaft 

Noch sind sich die Gerichte uneinig, ob eine Schwangerschaft ein Grund für eine außerordentliche Kündigung im Fitnessstudio ist. Denn wie unvorhersehbar dieser Fall ist oder ob es nicht doch noch Kurse oder Trainingsmöglichkeiten für werdende Mütter gibt, darüber lässt sich streiten. Tipp: Fast immer lässt sich die Mitgliedschaft während der Schwangerschaft aber pausieren. Dafür brauchen Sie lediglich die Bescheinigung Ihrer Frauenärztin vorzuweisen.  

Fitnessstudio wegen Umzug kündigen 

Falls Ihr neuer Wohnort zu weit vom Studio entfernt ist, um dort weiter Sport zu treiben, beenden manche Fitnessstudios den Vertrag aus Kulanz. Bei großen Fitnessstudioketten  gibt es allerdings eine Ausnahme: Befindet sich eine andere Filiale in Ihrer Nähe, können Sie dort weitertrainieren – und somit nicht kündigen. Einen rechtlichen Anspruch auf vorzeitige Kündigung haben Sie im Falle eines Umzugs aber nicht.  

Kündigung wegen Erwerbslosigkeit 

Sie haben Ihren Job verloren und möchten sich den monatlichen Mitgliedsbeitrag sparen? Auf menschlicher Ebene ist das verständlich. Rein rechtlich ist ein finanzieller Engpass jedoch kein anerkannter Grund für eine fristlose Vertragsauflösung.  

Kündigung wegen Preiserhöhung oder Änderung der Leistungen  

Wenn sich die angebotenen Leistungen wesentlich ändern oder verteuern, besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Werden etwa die Öffnungszeiten zu Ihrem Nachteil geändert, haben Sie das Recht, Ihren Fitnessstudio-Vertrag zu kündigen. Das Gleiche gilt auch für andere Leistungen wie Kursangebote, defekte Geräte, ständige Bauarbeiten oder Ähnliches.  

Wichtig: Sie müssen zuvor schriftlich eine Wiederherstellung der alten Gegebenheiten einfordern. Wird dem nicht entsprochen, ergibt sich ein sofortiges Sonderkündigungsrecht für Ihren Fitnessstudio-Vertrag.  

 

Kann man ein Fitnessstudio per E-Mail kündigen? 

Dank einer Gesetzesänderung im Oktober 2016, müssen Änderungen von Verbraucherverträgen, wie die Kündigung bei einem Fitnessstudio, nicht mehr zwangsläufig per Brief verschickt werden, sondern können auch via E-Mail erfolgen. Solange Sie klar erkennbar machen, wer Sie sind, ist auch eine Unterschrift nicht mehr notwendig. 

Die sicherste Methode ist allerdings noch immer das Versenden der Kündigung auf postalischem Weg per Einschreiben, denn dabei muss der Empfänger quittieren, dass das Kündigungsschreiben bei ihm eingegangen ist – samt Zustellungsdatum.  

Tipp: Wenn Sie Ihre Kündigung per E-Mail versenden möchten, sollten Sie um eine unverzügliche Eingangsbestätigung bitten. So kann das Fitnessstudio später nicht behaupten, dass die Kündigung nicht bei ihm eingegangen wäre.  

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Kann ich den Vertrag mit dem Studio widerrufen? 

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge. Da Fitnessverträge meist vor Ort – beispielsweise nach einem absolvierten Probetraining – geschlossen werden, greift das Widerrufsrecht hier nicht. Haben Sie Ihre Mitgliedschaft jedoch tatsächlich telefonisch, online oder durch einen Außendienstmitarbeiter (auf der Straße, auf einer Messe) abgeschlossen, können Sie diese unter Einhaltung der 14-tägigen Frist widerrufen. 

Checkliste für die Kündigung im Fitnessstudio 

Egal, ob außerordentliche oder fristgerechte Kündigung im Fitnessstudio oder Sportverein – das sollte auf jeden Fall in Ihrem Schreiben stehen: 

  • Ihr Name 

  • Ihre Adresse 

  • Ort, Datum 

  • Name und Adresse des Fitnessstudios 

  • Nummer Ihres Vertrages und/oder Ihre Mitgliedsnummer 

  • Bitte um Empfangsbestätigung und Bestätigung des Termins, zu dem der Vertrag endet 

  • Widerruf der Einzugsermächtigung 

  • ggf. Begründung 

  • Unterschrift 

Weitere Tipps zum Verfassen einer Kündigung: 

  • In den AGB steht die Adresse, an die Sie die Kündigung richten müssen. Dort steht meist auch, ob die Kündigung per Post, E-Mail oder Fax eingehen soll.  

  • Eine Begründung für die Kündigung müssen Sie nur angeben, wenn Sie außerordentlich kündigen.  

  • Die Wahrung der Kündigungsfrist hängt vom Eintreffen des Kündigungsschreibens ab. Geht Ihre Kündigung nicht rechtzeitig beim Fitnessstudio ein, sind Sie auf die Kulanz des Betreibers angewiesen.  

  • Im Netz stehen viele Kündigungsvorlagen und -muster zum Download bereit. 

Hinweis der Redaktion: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Artikel verwenden wir kontextbezogen jeweils die männliche oder die weibliche Form. Sprache ist nicht neutral, nicht universal und nicht objektiv. Das ist uns bewusst. Die verkürzte Sprachform hat also ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Jede Person – unabhängig vom Geschlecht – darf und soll sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

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